Was Sie beim Umziehen beachten müssen: Korrekt Ummelden erspart Ärger

Auto Ummelden – daran müssen Sie denken. Wichtige Unterlagen, die zur Ummeldung des Autos benötigt werden.

Neuregelung seit 2015

Seit 2015 gibt es eine Neuregelung, welche die Ummeldung des Autos vereinfacht und gleichzeitig die Möglichkeit gibt, zusätzlich Geld zu sparen. Im Gegensatz zur langläufigen Meinung, ist es jedoch immer noch Pflicht das KFZ umzumelden. Entscheidend für die Besteuerung ist nämlich der Wohnort.

Kennzeichen können nun mitgenommen werden

Der Unterschied zu früher besteht darin, dass Umziehende Ihr Kennzeichen nun mitnehmen können, wodurch die ganze Ummeldung einfacher wird. Nichts desto trotz müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der jeweils zuständigen Behörde ummelden. Es fing in einzelnen Bundesländern an und ist nun bundesweit einheitlich geregelt. Egal von wo nach wo Sie umziehen, Sie können Ihr bisheriges Kennzeichen am neuen Wohnort weiter verwenden.

Kein Einfluss auf bestehende Versicherungsverhältnisse

Wie bereits erwähnt hat die neue Regelung keinerlei Einfluss auf Ihre Versicherung. Hier entscheidet ganz alleine der neue Wohnort. Sparen lässt sich hier nichts.

Die Kosten

Die Ummeldung alleine kostet in Deutschland durchschnittlich 25 Euro und variiert von Wohnort zu Wohnort etwas. Sie möchte trotzdem ein neues Kennzeichen erhalten? Die Kosten für ein neues Kennzeichen können ungefähr mit 30€ eingeplant werden.

Beachten Sie unbedingt:

Ohne Termin geht oftmals gar nichts. In einigen Städten sind die Behörden bereits dermaßen überarbeitet, dass eine einfache Neuanmeldung mehrere Wochen in Anspruch nimmt. Planen Sie im Rahmen Ihres Umzuges also auch frühzeitig die Ummeldung Ihres KFZ mit ein.

Tipp zur Vereinfachung:

Sie können mittlerweile 2 Fliegen mit einer Klappe schlagen. In vielen Städten bieten Einwohnermeldeämter und Bürgerämter an, gleichzeitig das Auto umzumelden, wenn ein neuer Wohnsitz angemeldet wird.

Erforderliche Unterlagen zur erfolgreichen Ummeldung:

  • Neues Kennzeichen gewünscht? Bringen Sie Ihr altes Nummernschild mit.
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sind Pflicht
  • Ein amtliches Personaldokument, wie Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis der Hauptuntersuchung. Hier genügt der Fahrzeugschein
  • Versicherungsnachweis
  • KFZ-Steuer: Lastschriftmandat
  • Zulassungsantrag: bereits ausgefüllt

ACHTUNG Plakette nicht vergessen!

Viele Städte haben Umweltzonen eingerichtet. Um teures Bußgeld zu vermeiden sollten Sie nach dem Umzug eine neue Plakette beantragen. Die alte ist meistens aufgrund des geänderten Kennzeichens nicht mehr verwendbar.

Gleiches gilt für Parkausweise!

Sie haben bisher einen Anwohnerausweis gehabt? Dieser ist nun nicht mehr brauchbar. Erkundigen Sie sich ob am neuen Wohnort ein ähnlicher Service möglich ist und versuchen Sie einzuschätzen, ob dieser Sinn macht. In vielen Gebieten einiger Großstädte ist es sonst nahezu unmöglich als Anwohner einen Parkplatz in der Nähe zu finden.

Das wichtigste zur Vermieterbescheinigung (Neues Gesetzt seit Nov 2015)

Das müssen Sie seit 2015 beachten: Wichtige Änderung

Seit November 2015 brauchen Mieter eine Einzugsbestätigung ihres Vermieters. Lesen Sie, was sich für Sie ändert.

Grundlagen:

Laut des neuen Meldegesetzes, welches im November 2015 in Kraft getreten ist, muss jeder Mieter von seinem Vermieter eine Meldebestätigung anfordern. Damit ist das Melderecht nun zum ersten Mal bundeweit einheitlich geregelt. Für Sie als Mieter sind damit genau 2 neue Regelungen von Bedeutung geworden:

  • Meldefristen werden vereinheitlicht
  • Meldebestätigung wird wieder eingeführt

Was hat sich geändert?

Bisher mussten sich Mieter mit einer Frist von einer Woche mit ihrem neuen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde anmelden. Die Frist variierte zusätzlich in einigen Bundesländern. Dies wurde nun einheitlich auf 14 Tage festgelegt.

Es gab Sie schon einmal…

Bereits bis 2002 galt schon einmal die Pflicht, eine Einzugsbestätigung vorzulegen. Damals wegen unnötigem bürokratischen Aufwand abgeschafft, wurde dies nun wieder eingeführt. Nun trägt diese Pflicht die Bezeichnung Wohnungsgeberbestätigung. Grund für die Wiedereinführung war vor allem die Verhinderung von sogenannten Scheinanmeldungen.

Wie erfolgt die Anmeldung?

Der Vermieter hat die Wahl: Entweder kann die Bestätigung in elektronischer Form oder in schriftlicher Form ausgegeben werden.

Welche Information muss die Vermieterbestätigung enthalten? Dies ist im § 19 BMG unter der Wohnungsgeberbestätigung geregelt.

  • 1. Vermieter: Name + Anschrift
  • 2. Umzug: Datum des Ein-/Auszugs
  • 3. Wohnung:genaue Adresse der vermieteten Wohnung
  • 4. Mieter: alle neuen und ehemaligen Mieter

Ein Formular ist online und in den Meldeämtern erhältlich.

Zusätzlich: Auszugsbestätigung

Achtung: Eine Auszugsbestätigung ist nur bei einem Umzug ins Ausland notwendig.

Eine Nichtbeachtung kann mit bis zu 1000€ Bußgeld bestraft werden.

Auch der Vermieter kann mit einer Geldbuße belegt werden, sollte er nicht fristgerecht die Bestätigung ausstellen.

Sollten Sie ins Ausland ziehen, haben Sie die Pflicht, Ihren bisherigen Wohnort abzumelden. Hierfür ist die Auszugsbestätigung nötig. Ihr Vermieter hat die Pflicht, Ihnen zu diesem Zweck den Auszug zu bestätigen. Auch hier beträgt die Frist 2 Wochen.

Keine Abmeldung bei Wohnsitzwechseln im Inland.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, erfolgt die Abmeldung automatisch. Eine Anmeldung am neuen Wohnsitz reicht dazu aus.

UPDATE: ab dem 01.11.2016 ist auch der Auszug ins Ausland nicht mehr vom Vermieter zu bestätigen. Notwendig ist jedoch weiterhin die Abmeldung des Wohnsitzes.

Mein Vermieter will mir keine Meldebestätigung ausstellen! Was kann ich tun?

Bei Unkenntnis der neuen Rechtslage könnte es eventuell dazu kommen, dass der Vermieter die Bestätigung zu spät oder gar nicht ausstellt. Es ist dann immer schwer nachzuweisen, welche Partei hier schuldhaft gehandelt hat. Machen Sie Ihren Vermieter bitte am besten auf die neue Rechtslage aufmerksam. Hilft dies nicht, sollten Sie schriftlich um die Bestätigung bitten, um einen Nachweis Ihrer Pflichterfüllung bringen zu können.

Zweitwohnsitz anmelden

Auch ein Zweitwohnsitz muss angemeldet werden. Das müssen Sie beachten: Es kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu.

  • Anmeldegebühren
  • Zusätzliche Steuern

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro

Es besteht generell die Pflicht zur Anmeldung. Diese gilt unabhängig von:

  • Der Vermietung der Wohnung
  • Die Wohnung wird zur Eigennutzung verwendet
  • Die Wohnung ist als Ferienwohnung angeschafft wurden
  • Die Wohnung ist gemietet oder gekauft

Bei der Anmeldung sind einige Formalitäten zu beachten:

Grob sind hier die gleichen Formalitäten wie bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes nötig:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
  • Anmeldeformular

Die Anmeldung selbst ist entweder persönlich oder mit Bevollmächtigung möglich. Je nach Wohnort ist es auch per Post möglich. Mitgesendet werden sollte dann:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular
  • Ausweiskopie

In allen Fällen ist mit Gebühren um die 10€ zu rechnen.

Nachsendeauftrag

Jeder der umzieht sollte auch aus eigenem Interesse an der Aktualisierung seiner Adressdaten interessiert sein. Sowohl das Gemeindeamt, als auch Verwaltungsstellen müssen über die Änderung der Anschrift informiert werden. Es sollte ebenfalls nicht zu viel Zeit bis zur Benachrichtigung vergehen. Wir haben für Sie einige Adressen zusammen getragen, die bei der Adressänderung nicht vergessen werden sollten.

12 wichtige Adressen, die von Ihrem Umzug informiert werden sollten.

  • Finanzamt: eine der wichtigsten Adressen. Besonders bei Umzügen in andere Bundesländer sollte das Finanzamt unterrichtet werden.
  • GEZ: um doppelte, sinnlose Ausgaben zu vermeiden, am besten direkt informieren
  • Arbeitsagentur: sowohl Privatleute, als auch Geschäftspersonen
  • Zulassungsamt: um eine Stilllegung zu vermeiden empfiehlt sich die Ummeldung
  • Einwohnermeldeamt: am besten so zeitnah wie möglich
  • Schule/ Kindergarten: Je nachdem ob Sie Kinder haben ist eine Erreichbarkeit der Eltern stets eine wichtige Sache die bedacht werden sollte.

Neben Behörden und Verwaltungen sollten auch Firmen und Unternehmen unterrichtet werden, mit denen wichtige persönliche Beziehungen bestehen.

  • Arbeitgeber: eine einfache Aktualisierung ist in der Regel formfrei möglich
  • Krankenkasse: persönliche Unterlagen sollte nicht an eine falsche Adresse gehen
  • Bank: gleiches wie bei der Krankenkasse gilt für Kontoauszüge
  • Telefon und Internetanbieter
  • Stromanbieter, Gasanbieter und Wasserversorger
  • Ihr persönliches Umfeld: Familie, Freunde und Bekannte

Um eine zuverlässige Postnachsendung zu gewährleisten, empfiehlt sich der Nachsendeservice der Deutschen Post.

Zur Nutzung von Nachsendeaufträgen:

Die Notwendigkeit der Beauftragung eines Nachsendeservice ergibt sich logischerweise aus dem Umzug. Ca. 4 Millionen Menschen nutzen nach eigenen Angaben den Nachsendeservice der Deutschen Post. Der Service kann nicht nur im Fall von Umzügen genutzt werden, sondern auch für Phasen, in denen Sie für einen längeren Zeitraum nicht zu Hause sind.
Die Zeitdauer ist sehr flexibel. Ein Nachsendeservice kann bereits ab 2 Wochen eingerichtet werden. Es ist eine Gesamtdauer bis zu 2 Jahren möglich. Der Grund für einen Nachsendeauftrag muss nicht immer ein Umzug sein. Auch in anderen persönlichen Fällen, welche vertraulich behandelt werden sollten, ist ein solcher möglich. Dazu zählen beispielsweise Todesfälle oder Fälle in denen eine Betreuung notwendig geworden ist.

Die Preise im Überblick

(ggf. hat die Deutsche Post die Preise zwischenzeitlich geändert. Stand 11/2016)

Als Privatkunde

6 Monate 19,90 €

12 Monate 24,90 €

24 Monate 34,90 €

Als Geschäftskunde

6 Monate 34,90 €

12 Monate 49,90 €

24 Monate 69,90 €

Zu beachten: Der Service sollte ca. 2-3 Wochen in Voraus angemeldet werden. Im Notfall kann spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Beginn eine Anmeldung erfolgen.